Verwaltung

Kurz und knapp erklärt: Die Kirchgemeinde ist die kirchenrechtliche Seite der Kirche. Sie verwaltet die Finanzen und kümmert sich um die Liegenschaften. Die Kirchgemeinderat besteht aus fünf von den Kirchbürgern gewählten Personen und arbeitet in Ressorts.

Eine umfassende Erläuterung zur Aufgabe der Kirchgemeinde und allgemeines zur Kirchenstruktur finden Sie unter folgendem Link: 

www.kath-tg.ch/allgemeines-zur-kirchenstruktur