Raumverwaltung

Richtlinie für die Benutzung der Gemeinderäume im Katholischen Pfarrhaus

1. Nutzer

· Das Pfarrhaus Ermatingen umfasst Gemeinschaftsräume, Pfarreibüro und Sekretariatsräume sowie Wohnungen. Alle Nutzenden nehmen Rücksicht aufeinander.

· Die Gemeinschaftsräume stehen Behörden, Vereinen und Gruppierungen offen, deren Aktivitäten oder Anlässe einen Bezug zur Pfarrei oder zur Kirchgemeinde haben.

· Die Gemeinschaftsräume sind nicht für private Anlässe oder aussenstehende Gruppierungen bestimmt. Ausnahmen kann die Kirchenvorsteherschaft bewilligen.

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2. Benützungsregeln

· Für die Reservation und Zuteilung ist das Pfarreisekretariat zuständig. Bei der Zuteilung haben der Religionsunterricht und regelmässige Veranstaltungen Vorrang.

· Für regelmässige Veranstaltungen bekommen die Verantwortlichen durch den/die Schlüsselbeauftragte/n der Kirchenvorsteherschaft gegen Unterschrift einen persönlichen Schlüssel ausgehändigt. Bei einem Wechsel in der Verantwortlichkeit muss der Schlüssel zurückgegeben werden und die neue Person muss wieder einen beantragen.

Für einmalige Anlässe muss der Schlüssel im Pfarreisekretariat beantragt werden.

· Rauchen ist in allen Innenräumen und im Freien untersagt. Für Jugendliche gilt auf dem gesamten Areal ein Alkoholverbot.

· Die Trennwand im Pfarreisaal darf nur von instruiertem Personal bedient werden.

· Alle Räume müssen besenrein und sauber hinterlassen werden. Benutztes Geschirr ist abzuwaschen und die WC’s sind wenn nötig zu reinigen.

Im Freien benutztes Mobiliar ist wieder zu versorgen.

· Mitgebrachte Lebensmittel und Getränke sowie Abfälle sind beim Verlassen der Räumlichkeiten mitzunehmen.

Regelmässige Nutzer dürfen kleine Mengen an Vorrat im Kühlschrank oder im Vorratsschrank lagern, diese müssen aber klar gekennzeichnet sein.

· Im Freien und nach Abendveranstaltungen ist Lärm zu vermeiden.

· Allfällige Mängel sind umgehend dem Pfarreisekretariat zu melden. Für versursachte Schäden haften die Nutzer.

3. Parkplätze

· Die Parkplätze beim Eingang UG stehen nur den Nutzern der Gemeinderäume, des Pfarreibüros und des Sekretariats zur Verfügung

· Das Tor an der Poststrasse ist normalerweise aus Sicherheitsgründen zu. Bei Veranstaltungen öffnet die erste mit Auto eintreffende Person das Tor, die zuletzt wegfahrende schliesst es wieder.

· Besondere Vorsicht gilt bei der Einfahrt in die Poststrasse.

· Dauerparkieren ist nicht erlaubt

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4. Gebühren

· Die Nutzung der Räumlichkeiten ist in der Regel kostenlos.

· Aussenstehende Gruppierungen und Private bezahlen eine dem Aufwand entsprechende Gebühr von mindestens Fr. 100 und hinterlegen bei der Schlüsselübergabe ein Depot von Fr. 200.

Oktober 2021

Die Kirchenvorsteherschaft